Einsatzgebiet rund um Bernburg (Saale)
Orte und Abwasserträger
Anfragen nehmen wir aus Bernburg und acht Nachbarorten im Salzlandkreis und im Saalekreis entgegen. Wer dort für das Abwasser zuständig ist, unterscheidet sich von Ort zu Ort, manchmal sogar innerhalb einer Stadt.
Bernburg und acht Nachbarorte
Jeder Ort hat eine eigene Seite mit zuständigem Verband, Satzungsregeln und Lage. Bernburg selbst steht auf der Startseite.
- BernburgStartseite mit allen Leistungen
- Nienburg (Saale)Stadt im Salzlandkreis, an der Mündung der Bode in die Saale
- GüstenKleinstadt in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Salzlandkreis
- StaßfurtStadt im Salzlandkreis, 23.181 Einwohner (Stand 31.12.2024)
- Calbe (Saale)Stadt im Salzlandkreis am linken Ufer der Saale
- KönnernKleinstadt im Salzlandkreis, 7.875 Einwohner (Statistisches Landesamt, Stand 31.12.2024)
- Wettin-LöbejünNördlichste Stadt im Saalekreis, 9.554 Einwohner am 31.12.2024 (Statistisches Landesamt)
- PetersbergEinheitsgemeinde im Saalekreis mit 9.329 Einwohnern (Stand 31.12.2024, Statistisches Landesamt)
- SalzatalGemeinde an der Salza im Saalekreis, 11.267 Einwohner (Statistisches Landesamt, 31.12.2024)
Abwasserträger je Ort im Überblick
Im Einsatzgebiet teilen sich im Wesentlichen vier Zweckverbände die Abwasserbeseitigung, jeder mit eigener Satzung. Die Tabelle nennt für jeden Ort den Träger laut Verbandssatzung und eine Besonderheit, die für Arbeiten an Hausleitungen zählt.
| Ort | Zuständiger Verband | Besonderheit |
|---|---|---|
| Bernburg (Saale) | Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“ (WZV) für Schmutz- und Niederschlagswasser, ausgenommen Biendorf und Wohlsdorf (Verbandssatzung § 3 Abs. 1) | Grundstücksanschluss ist Teil der Grundstücksentwässerungsanlage (§ 2 Abs. 7 ABS-WVS) |
| Nienburg (Saale) | acht Ortsteile beim Abwasserzweckverband „Saalemündung“ (Verbandssatzung § 1 Abs. 3), Gerbitz, Latdorf und Neugattersleben beim WZV | zwei Verbände, je nach Ortsteil |
| Calbe (Saale) | Abwasserzweckverband „Saalemündung“ mit Sitz in Calbe (Saale) | Verband übernimmt auch die Niederschlagswasserbeseitigung |
| Güsten | Schmutzwasser beim Wasser- und Abwasserzweckverband „Bode-Wipper“ (Verbandssatzung § 2 Abs. 2), Sitz in Staßfurt (§ 1 Abs. 3) | Niederschlagswasser über eine Zweckvereinbarung mit dem WAZV |
| Staßfurt | WAZV „Bode-Wipper“ für das Schmutzwasser (Verbandssatzung § 2 Abs. 2), Sitz in Staßfurt (§ 1 Abs. 3) | Niederschlagswasser der Kernstadt regelt die Stadt per Niederschlagswasserbeseitigungssatzung, ausgeführt vom WAZV (§ 1 Abs. 4) |
| Könnern | Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“ für die gesamte Stadt | gemeinsame Einrichtung „Bernburg und Könnern“ (§ 1 Abs. 1 ABS-WVS) |
| Wettin-Löbejün | Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis für die meisten Ortsteile | Domnitz (nur Schmutzwasser) und Rothenburg beim WZV |
| Petersberg | WAZV Saalkreis mit Hauptsitz Sennewitzer Straße 7 in Petersberg (Verbandssatzung § 1 Abs. 2) | Niederschlagswasser in der ganzen Gemeinde, in Brachstedt, Hohen und Wurp auch Straßenentwässerung |
| Salzatal | WAZV Saalkreis für das Schmutzwasser außer dem Ortsteil Höhnstedt | Niederschlagswasserentsorgung für die gesamte Gemeinde beim WAZV |
Quellen:Satzung Nr. 1/13 Verbandssatzung des Wasserzweckverbandes „Saale-Fuhne-Ziethe“ (VS WVS), Lesefassung Stand 13.01.2026 (Download auf wvsfz.de, Rubrik Satzungen), Satzung Nr. 02/13 über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen des Wasserzweckverbandes „Saale-Fuhne-Ziethe“ (ABS-WVS), Lesefassung Stand 01.01.2021, Neufassung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Saalemündung“ vom 09.12.2024 (Amtsblatt Salzlandkreis Nr. 55 vom 11.12.2024), mit 1. und 2. Änderungssatzung (09.12.2024, 11.03.2025), Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Bode-Wipper“, Lesefassung Stand 21.10.2026, WAZV „Bode-Wipper“: Entwicklung des Verbandes (Stand 05.06.2026), Niederschlagswasserbeseitigungssatzung der Stadt Staßfurt (Kernstadt), Lesefassung Stand 15.03.2012 (Download beim WAZV „Bode-Wipper“), Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Saalkreis, Lesefassung in der Fassung der 8. Änderung vom 14.10.2024
Warum der zuständige Verband für Ihre Leitung zählt
Kostenregeln, Grenze zwischen öffentlicher und privater Anlage und Rückstauebene sind je Verband verschieden. Vor einer Sanierung am Anschluss lohnt deshalb der Blick in die Satzung des jeweiligen Trägers.
- Im Gebiet des WZV unterhält der Verband den Grundstücksanschluss im öffentlichen Bereich und reinigt ihn bei Verstopfung; die Kosten trägt der Grundstückseigentümer (§ 10 Abs. 5 ABS-WVS).
- In Calbe zahlt der Anschlussberechtigte Reinigung oder Unterhaltung nach § 12 Abs. 6 der AZV-Satzung nur, wenn sie durch sein Verschulden nötig wurden.
- In Petersberg trägt der Anschlussnehmer die Kosten nach § 11 Abs. 5 AWBS ebenfalls nur bei eigenem Verschulden.
- In Staßfurt endet die öffentliche Anlage nach § 4 Abs. 2 der Satzung hinter dem Übergabeschacht, fehlt er oder liegt er im öffentlichen Bereich, an der Grundstücksgrenze.
- Als Rückstauebene gelten im WAZV-Gebiet von Wettin-Löbejün 5 cm über der Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle, soweit nichts anderes festgesetzt ist (§ 14 Abs. 1 AWBS), in Bernburg die Straßenoberfläche vor dem Grundstück (§ 13 Abs. 1 ABS-WVS).
Quellen:Satzung Nr. 02/13 über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen des Wasserzweckverbandes „Saale-Fuhne-Ziethe“ (ABS-WVS), Lesefassung Stand 01.01.2021, Abwasserbeseitigungssatzung des AZV „Saalemündung“, Neufassung vom 09.12.2014 (Amtsblatt Salzlandkreis Nr. 52 vom 17.12.2014), Abwasserbeseitigungssatzung WAZV Saalkreis (AWBS), Lesefassung in der Fassung der 5. Änderung vom 04.07.2022, Abwasserbeseitigungssatzung des WAZV „Bode-Wipper“, Lesefassung Stand 30.11.2016
Wie Einsätze im Umland zustande kommen
Unser Partnerbetrieb P&N Kanaltechnik kommt nach Absprache zu Ihnen; einen eigenen Standort im Salzlandkreis gibt es nicht. Nächstgelegen ist die Zweigstelle Erfurt.
Wie Anfrage und Ausführung verteilt sind, beschreibt die Seite Über uns. Welche Leistung zu welchem Schaden passt, zeigt der Verfahrensvergleich.
Häufige Fragen
Welche Orte gehören zum Einsatzgebiet?
Neben Bernburg sind es Nienburg (Saale), Calbe (Saale), Güsten, Staßfurt, Könnern, Wettin-Löbejün, Petersberg und Salzatal. Anfragen aus weiteren Orten nehmen wir ebenfalls auf und klären sie mit P&N.
Gilt im ganzen Einsatzgebiet dieselbe Abwassersatzung?
Nein, zuständig sind im Wesentlichen vier Verbände mit eigenen Satzungen: WZV „Saale-Fuhne-Ziethe“, AZV „Saalemündung“, WAZV „Bode-Wipper“ und WAZV Saalkreis. Deshalb unterscheiden sich etwa Kostenregeln und Rückstauebene.
Kommt der Partnerbetrieb auch in Ortsteile ohne eigene Seite?
Anfragen aus Ortsteilen und Nachbargemeinden nehmen wir ebenfalls auf. Ob und wann P&N dort tätig wird, stimmen wir nach Absprache ab.
Ihr Ort ist dabei?
Schildern Sie uns den Schaden, wir stimmen den Termin mit dem Partnerbetrieb ab.
Stand: Oktober 2026 · Kontakt